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   BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99   

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BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99 (https://dejure.org/2000,3839)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2000 - 7 C 94.99 (https://dejure.org/2000,3839)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2000 - 7 C 94.99 (https://dejure.org/2000,3839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Buchst. a
    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück; Verstoß gegen §§ 19 und 20 ZGB; sittlich anstößiger Erwerb; Kennenmüssen i. S. des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG; Enteignung und Rechtserwerb als einheitlicher Vorgang; erwerbsbezogene Umstände; ...

  • Wolters Kluwer

    Tausch eines volkseigenen Grundstücks gegen ein privates Grundstück - Verstoß gegen §§ 19 und 20 ZGB - Sittlich anstößiger Erwerb - Kennenmüssen i.S.d. § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG - Enteignung und Rechtserwerb als einheitlicher Vorgang - Erwerbsbezogene Umstände - ...

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Buchst. a

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 52 (Leitsatz)

    § 4 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Buchst. a VermG
    Vermögensrecht/Erwerb eines volkseigenen Grundstücks im Tauschwege/Unredlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 215 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.01.1999 - 7 B 226.98
    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Insbesondere hätte das Verwaltungsgericht prüfen müssen, ob der Beigeladene wusste, dass sein Grundstück für das Gästehaus der SED benötigt wurde, und ob ihm die Vorgänge um sein früheres Grundstück Informationen verschafft hatten, aufgrund derer er bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass bei dem Grundstückstausch nicht alles mit rechten Dingen zuging (vgl. z.B. Beschluss vom 6. Januar 1999 - BVerwG 7 B 226.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 Nr. 1); insoweit reicht eine auf leichter Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis aus (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 9).

    Es müssen tatsächliche Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Redlichkeit des Erwerbers geben (Beschluss vom 6. Januar 1999 - BVerwG 7 B 226.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 1).

  • BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Diese, an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 S. 54) anknüpfende Bemerkung ist jedoch in der Sache missverständlich und gibt daher Anlass zu folgenden Hinweisen: Die in Rede stehende Rechtsprechung des erkennenden Senats beruht auf der Erwägung, dass der von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG bezweckte Schutz des redlichen Erwerbers und damit der vom Vermögensgesetz angestrebte sozialverträgliche Ausgleich zwischen dem Restitutionsinteresse des Alteigentümers und dem Vertrauensschutzinteresse des Erwerbers verfehlt werden würde, wenn die Nichterweislichkeit des redlichen Erwerbs, die bei lange zurückliegenden Vorgängen keine Ausnahme ist, stets zu Lasten derjenigen ginge, die in der DDR Eigentum erworben haben.

    Dementsprechend setzt eine Beweislastentscheidung zu Ungunsten des Erwerbers voraus, dass überhaupt greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche Unredlichkeit bestehen (Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 22 S. 54).

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Diese materiellrechtliche Wertung hat Auswirkungen auch auf die Beweislastverteilung (zur Maßgeblichkeit des materiellen Rechts für die Beweislastverteilung vgl. z.B. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 S. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Insbesondere hätte das Verwaltungsgericht prüfen müssen, ob der Beigeladene wusste, dass sein Grundstück für das Gästehaus der SED benötigt wurde, und ob ihm die Vorgänge um sein früheres Grundstück Informationen verschafft hatten, aufgrund derer er bei Beachtung der erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass bei dem Grundstückstausch nicht alles mit rechten Dingen zuging (vgl. z.B. Beschluss vom 6. Januar 1999 - BVerwG 7 B 226.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 Nr. 1); insoweit reicht eine auf leichter Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis aus (Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 9).
  • BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Zwar müssen die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände "erwerbsbezogen" in dem Sinn sein, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 7 B 245.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 43).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 7 B 245.97

    Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Zwar müssen die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände "erwerbsbezogen" in dem Sinn sein, dass sie den Erwerbsvorgang als solchen betreffen (Beschluss vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54; Beschluss vom 22. Juli 1997 - BVerwG 7 B 245.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 43).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Der in Rede stehende Rechtsverstoß hatte manipulativen Charakter, denn er zielte darauf, dem Beigeladenen das Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen (vgl. BVerwGE 97, 286 ).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99

    Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2000 - 7 C 94.99
    Aus den §§ 19 und 20 ZGB ergibt sich das grundsätzliche Verbot, volkseigene Grundstücke in Privateigentum zu veräußern, soweit nicht spezielle Ausnahmevorschriften dies zulassen (Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 S. 25).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Über das sozialistische Eigentum, das zu schützen Pflicht aller Bürger und Betriebe war (§ 20 Abs. 2 ZGB der DDR), durfte entsprechend den ideologischen Vorstellungen außerhalb spezieller, im gesellschaftlichen Interesse erlassener Rechtsvorschriften nicht verfügt werden (vgl. Urteil vom 17. Januar 2002 - BVerwG 7 C 15.01 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 16; Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 2.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 35 und Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).

    Eine Minderung der für sie bestehenden Sorgfaltspflicht konnte auch nicht dadurch eintreten, dass der Klägerin der Abschluss des Rechtsgeschäfts von einer staatlichen Stelle, eben dem Magistrat von Berlin, angesonnen worden war (vgl. hierzu Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 10.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen und - BVerwG 7 C 94.99 - sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).

    Vielmehr müssen tatsächliche Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Redlichkeit der Erwerber geben (Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - a.a.O. sowie Beschluss vom 6. Januar 1999 - BVerwG 7 B 226.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 1).

  • BVerwG, 28.02.2001 - 8 C 3.00

    Redlicher Erwerb; greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine mögliche

    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - und - BVerwG 7 C 94.99 - sowie Beschlüsse vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, a.a.O., und vom 2. November 1998 - BVerwG 8 B 211.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 59 S. 134).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 7 B 25.03

    Rückübertragung und Entschädigung nach dem Vermögensgesetz; Treuhandverwaltung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Grundannahme der Redlichkeit des Erwerbs erschüttert ist, wenn sich die redlichkeitsbegründenden Tatsachen trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten nicht erweisen lassen und tatsächliche Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Redlichkeit des Erwerbs geben (Urteil vom 30. November 2000 BVerwG 7 C 87.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12; Urteil vom 30. November 2000 BVerwG 7 C 94.99 Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8; Urteil vom 28. Februar 2001 BVerwG 8 C 10.00 BVerwGE 114, 75 ).
  • BVerwG, 22.12.2008 - 8 B 81.08

    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge aufgrund einer unzureichenden

    Da nach Auffassung des Verwaltungsgerichts der dem Tausch zugrundeliegende Sachverhalt nicht der Anordnung über den Tausch volkseigener Grundstücke gegen nicht volkseigene Grundstücke unterfiel (vgl. dazu Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8), kommt es gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG streitentscheidend darauf an, ob eine zumindest fahrlässige Unkenntnis der Rechtsvorgängerin der Beigeladenen bezüglich dieses Rechtsverstoßes bei Abschluss des Tauschvertrages vorgelegen hatte.
  • BVerwG, 07.09.2004 - 7 B 108.04

    Vorliegen der Voraussetzungen der Wohnraumlenkungsverordnung für einen

    Soweit hierzu Antworten möglich sind, die über den Einzelfall hinausweisen, hat das Bundesverwaltungsgericht sie in seiner Rechtsprechung bereits gegeben (vgl. zum Beispiel Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12 und - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 8 B 45.02

    Umwidmung von Wohnraum in Gewerberaum - Anforderungen an ein kollusives

    Vielmehr müssen tatsächliche Umstände vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Redlichkeit der Erwerber geben (Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75 = Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 14).
  • BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 75.01

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Rahmen einer

    Nur in diesem Falle trifft die materielle Beweislast den Erwerber (vgl. Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 und 7 C 94.99 - sowie Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 04.06.2003 - 7 B 41.03

    Rückübertragung eines Grundstücks bei Veräußerung durch staatlichen Verwalter -

    Der rechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 12; Urteil vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 94.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 8; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 3.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 13; Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - BVerwGE 114, 75).
  • BVerwG, 25.06.2001 - 8 B 40.01

    Darlegung einer Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO in prozessordnungsgemäßer

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Urteile vom 30. November 2000 - BVerwG 7 C 87.99 und BVerwG 7 C 94.99 - sowie Urteil vom 28. Februar 2001 - BVerwG 8 C 10.00 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) danach gefragt, ob greifbare Anhaltspunkte für einen unredlichen Erwerb des den Beigeladenen verliehenen Nutzungsrechts bestehen, und diese Frage verneint.
  • VG Berlin, 08.03.2001 - 29 A 140.96

    Rückübertragung eines Grundstücks ; Erwerb von Eigentum in redlicher Weise; Kauf

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